Die wichtigsten Kritikpunkte am Entwurf des BKA-Gesetzes im Überblick:
- Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die vorbeugende Verbrechensbekämpfung
- Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die allgemeine Gefahrenabwehr
- Lückenhafter Schutz der Intimsphäre
- Richtervorbehalt teilweise außer Kraft gesetzt
- Starke Zweifel an der Notwendigkeit und Effektivität von Rasterfahndungen und Online-Durchsuchungen
- Online-Durchsuchungen sind unnötig, da die Verfolgung terroristischer Vereinigungen i.d.R. vor der Gefahrenabwehr einsetzt
- Die vorgeschlagenen Regelungen zur Online-Durchsuchung verstoßen gegen den Gesetzesvorbehalt für Grundrechtseinschränkungen und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
- Rasterfahndungen sind jenseits konkreter Gefahren unzulässig
Eine ausführliche Stellungnahme von Dr. Fredrik Roggan von der Bürgerrechts-Organisation Humanistische Union, eine Zusammenfassung sowie weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden sich hier.
Auch diese Collage von Schäuble und MfS-Mann wollte ich eigentlich schon vor dem 24C3 released gehabt haben.
Hinweise:
- Das ist natürlich Satire.
- Wer Schäuble und Mielke ernsthaft auf eine Stufe stellt hat irgend was nicht richtig verstanden. —
- Mir ging es mehr darum die Ironie zu veranschauliche die darin liegt, daß der “freie” Westen – kaum daß der Gegner verschwunden ist dem man sich ein halbes Jahrhundert lang mir der Rede von “Freiheit statt Sozialismus!” entgegengestellt hat – anfängt, sich immer häufiger jener Methoden zu bedienen die man der Stasi zurecht immer vorgeworfen hat, und all’ jene Freiheiten zu beschneiden die jahzehntelang als Ausweis der Überlegenheit des westlich-kapitalistischen Systems galten.
- Ja: Genau so wie bei den Arbeit”nehmer”rechten.
- Wenn Du das Bild wo anders veröffentlichen willst: Bitte vorher nachfragen.

